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DIWASS-Praxisbericht nach drei Monaten: Digitale Pflichten und Anhang-VII-Übergangsfrist für Metallschrott

Drei Monate nach dem Stichtag der EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 bilanzieren Vollzugsbehörden die DIWASS-Nutzung. Für grüne Schrottverbringungen gilt noch die Anhang-VII-Übergangsfrist bis Jahresende.

DIWASS-Praxisbericht nach drei Monaten: Digitale Pflichten und Anhang-VII-Übergangsfrist für Metallschrott
Stand der DIWASS-Pflicht:

Die Pflicht zur Standortregistrierung im DIWASS-System betrifft alle grenzüberschreitenden Schrotthändler in DE und AT; für Anhang VII greift noch die Papier-Übergangslösung.

Drei Monate nach dem Startstichtag am 21. Mai 2026 ziehen die Europäischen Behörden sowie Vollzugsstellen in Deutschland und Österreich eine erste Bilanz zum Betrieb des Digital Waste Shipment System (DIWASS). Das IT-System ersetzt im Rahmen der novellierten EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 sukzessive analoge Dokumente bei grenzüberschreitenden Abfall- und Schrotttransporten.

Während notifizierungsbedürftige Verbringungen voll digital eingereicht werden, nutzen zahlreiche Händler bei der Verbringung nicht gefährlicher Metallschrotte der Grünen Liste (z. B. Eisenschrott oder Aluminiumschrott) weiterhin die eingeräumte Übergangsfrist. Nach Artikel 18 VVA darf das Begleitdokument gemäß Anhang VII bei Grüne-Liste-Transporten noch bis zum 31. Dezember 2026 in Papierform mitgeführt werden, ehe auch hier die ausschließliche Übermittlung via DIWASS zwingend wird.

Behörden wie die Niedersächsische Gewerbeaufsicht und das österreichische BMK mahnen die Marktteilnehmer, die Vorbereitung der Betriebsstätten-Registrierung (GADSYS / EDM / EORI) nicht aufzuschieben. In Österreich erfolgt die Datenübermittlung für heimische Akteure integriert über das EDM-Portal (eVerbringung) im Datenaustausch mit der zentralen EU-Plattform.

Für deutsche Schrotthändler: Deutsche Schrotthändler müssen ihre Standorte zeitnah im DIWASS-Portal bzw. über GADSYS registrieren und eine gültige EORI-Nummer hinterlegen. Schrottausfuhren der Grünen Liste können nur noch bis Ende 2026 in Papierform abgewickelt werden.

Für österreichische Schrotthändler: Österreichische Recycler und Händler arbeiten weiterhin primär im EDM-System (eVerbringung), müssen jedoch sicherstellen, dass die Schnittstellen- und Accountanforderungen zu DIWASS für grenzüberschreitende Transporte eingerichtet sind.

Ref: RR-20260827-01

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