EU Circular Economy Act: Kommission bereitet EU-weit einheitliche End-of-Waste-Kriterien für Metalle vor
Im Vorfeld des für Herbst 2026 angekündigten Gesetzespakets EU Circular Economy Act (EU-CEA) konkretisiert die EU-Kommission Pläne für einheitliche Abfallende-Kriterien bei Metallschrott. Damit sollen Binnenmarkthürden abgebaut und der grenzüberschreitende Einsatz von Sekundärmetallen vereinfacht werden.
Harmonisierte End-of-Waste-Kriterien auf EU-Ebene sollen rechtliche Unsicherheiten beim grenzüberschreitenden Handel von aufbereitetem Metallschrott beseitigen.
Die Europäische Kommission arbeitet intensiver an der Ausgestaltung des EU Circular Economy Act (EU-CEA), der im zweiten Halbjahr 2026 offiziell vorgelegt werden soll. Ein zentraler Schwerpunkt der Initiative ist die Harmonisierung der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft (End-of-Waste) für wichtige Sekundärrohstoffe, darunter aufbereiteter Aluminium-, Kupfer- und Stahlschrott.
Hintergrund sind fortbestehende Hemmnisse im EU-Binnenmarkt: Ungleiche nationale Regulierungen führen bisher dazu, dass aufbereiteter Schrott in einem Mitgliedstaat als Produkt gilt, im Nachbarland aber weiterhin als Abfall eingestuft wird. Mit EU-weit einheitlichen Standards soll aufbereitetes Metall schneller Produktstatus erlangen und ohne langwierige Abfallbürokratie gehandelt werden können.
Parallel dazu berät die Kommission über begleitende Instrumente wie künftige Mindesteinsatzquoten für Rezyklate sowie Anreize über grüne öffentliche Beschaffungsregeln. Branchenverbände in Deutschland und Österreich unterstützen den Vorstoß zur Entbürokratisierung, fordern jedoch praxistaugliche Qualitätsnachweise ohne übermäßige Zertifizierungsbürden für mittelständische Recycler.
Für deutsche Schrotthändler: Deutsche Metallverwertungshändler profitieren von künftig rechtssicheren Produktdefinitionen beim Verkauf von aufbereitetem Schrott ins EU-Ausland, müssen sich jedoch auf harmonisierte Qualitäts- und Auditsysteme einstellen.
Für österreichische Schrotthändler: Österreichische Schrottexporteure erhalten höhere Rechtssicherheit bei der Belieferung europäischer Stahl- und Metallwerke, da abfallrechtliche Sonderbestimmungen an Grenzübertritten für zertifizierten Schrott entfallen.
Ref: RR-20260907-02