EU-Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 zu „Melt and Pour“-Herkunftsnachweisen im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Nachweispflichten für Stahlimporte und Schrottlieferketten ab 1. Oktober 2026
Am 31. August 2026 wurde im EU-Amtsblatt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 veröffentlicht. Sie regelt die Nachweisführung für den Schmelz- und Gussort ('Melt and Pour') sowie Schmelzennummern bei Stahlimporten und tangiert verarbeitete Schrottlieferketten.
Importeure und Lieferkettenpartner müssen ab 1. Oktober 2026 das Land der Rohstahlerzeugung nachweisen; bis September 2027 gelten Erleichterungen über alternative Handelsdokumente.
Die Europäische Kommission hat am 31. August 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 veröffentlicht, welche die Ausführungsbestimmungen zur Bestimmung des Schmelz- und Gussorts ('Melt and Pour') im Rahmen des europäischen Stahl-Schutzmechanismus verbindlich festlegt. Die Neuregelung wurde am 28. August verabschiedet und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Sie verlangt von Importeuren und beteiligten Akteuren den lückenlosen Nachweis darüber, in welchem Land der Rohstahl erstmals geschmolzen und gegossen wurde, inklusive der Angabe der jeweiligen Schmelzennummer (Heat Number).
Zur Erleichterung der operativen Umstellung hat die Kommission eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2027 verankert. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Dokumentationserfordernis noch nicht zwingend über ein vollumfängliches Werkszeugnis (Mill Test Certificate, MTC) erfüllt werden. Stattdessen erkennen die Zollbehörden vorübergehend auch alternative Nachweise wie Lieferantenerklärungen, kommerzielle Rechnungen, Frachtpapiere oder interne Produktionsaufzeichnungen an. Ab Oktober 2027 wird das MTC grundsätzlich zur Pflicht.
Für den Schrotthandel und Aufbereitungssektor hat die Verordnung direkte Auswirkungen auf die Dokumentationspraxis. Wenn aufbereitete Stahlschrotte, Halbfabrikate oder recycelte Einsatzstoffe an Hüttenwerke und Verarbeiter geliefert werden, die im internationalen Handels- und Exportgeschäft tätig sind, gewinnen Herkunfts- und Qualitätsdokumente stark an Bedeutung. Fehlende oder unvollständige Angaben zur Herkunft des Vormaterials können ab Oktober 2026 zu Zollprüfungen, Verzögerungen oder der Ablehnung von Wareneinfuhren führen.
Für deutsche Schrotthändler: Deutsche Metallschrotthändler und Stahl-Exporteur/Importeure müssen ihre Warenwirtschafts- und Erfassungssysteme kurzfristig vorbereiten, um Chargeninformationen und Schmelzort-Nachweise in der Lieferkette weiterzuleiten. Während der Übergangsphase genügen vorerst Lieferantenerklärungen und Handelsdokumente.
Für österreichische Schrotthändler: Österreichische Recycler und Händler mit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen im Stahlbereich müssen sicherstellen, dass Qualitäts- und Herkunftsnachweise bei Vormaterialien lückenlos dokumentiert werden, um Hemmnisse bei Abnehmern und der Zollabwicklung zu verhindern.
Ref: RR-20260831-06