Posniak Recycling nimmt erste stationäre Entschichtungsanlage für asbestkontaminierte Stähle und Metalle in Betrieb
Posniak Recycling hat am Standort Salzgitter die deutschlandweit erste stationäre Entschichtungsanlage für asbest-kontaminierte Stähle und Metalle in Betrieb genommen. Damit wird die gefahrstofffreie Aufbereitung belasteter Industrieschrotte im industriellen Maßstab ermöglicht.
Erstmals steht für asbestkontaminierte Metallschrotte eine stationäre Dekontaminationsanlage bereit, die Schadstoffe rechtssicher entfernt und Sekundärmetalle für die Schmelze freigibt.
Die Posniak Recycling GmbH hat ihren Recyclingstandort in Salzgitter um eine neuartige, stationäre Entschichtungsanlage erweitert. Die Anlage ist speziell darauf ausgelegt, asbest- und schadstoffbelastete Stähle sowie Metalle mechanisch und thermisch zu dekontaminieren. Bislang stellten mit asbesthaltigen Anstrichen oder Isolierungen versehene Altmetalle aus dem Industrie- und Rückbaubereich ein erhebliches Entsorgungs- und Verwertungshemmnis dar.
Durch das neue Aufbereitungsverfahren werden die gefährlichen Anhaftungen unter strengen Arbeitsschutz- und Immissionsschutzauflagen vollständig von den Metalloberflächen getrennt. Nach der erfolgreichen Entschichtung erfüllen die gereinigten Stahl- und Metallfraktionen die Anforderungen für den uneingeschränkten Einsatz in Hütten- und Elektrostahlwerken.
Für den Metallschrotthandel eröffnet diese Technologie eine rechtssichere Lösung für Fraktionen, die bisher oft teuer als gefährlicher Abfall deponiert oder aufwendig sonderbehandelt werden mussten. Schrotthändler können entsprechende Industrieabbruchschrotte nun einer hochwertigen stofflichen Verwertung zuführen.
Für deutsche Schrotthändler: Deutsche Schrotthändler und Abbruchunternehmen erhalten eine neue, rechtskonforme Verwertungsoption für asbestbelasteten Schrott aus Rückbauprojekten, wodurch teure Deponierungen vermieden werden.
Für österreichische Schrotthändler: Für österreichische Händler bietet die Anlage eine grenzüberschreitende Verwertungsmöglichkeit für im Inland schwer behandelbare Schadstoff-Schrotte unter Einhaltung des VVA-Notifizierungsverfahrens.
Ref: RR-20260902-02